Staatsformen
Monarchie
Definition und Erklärung
Unter einer Monarchie versteht man eine Staatsform, bei welcher ein Monarch das Souverän ist.
Die Staatsgewalt obliegt einer einzelnen Person an der Spitze, dem Monarchen, welche aufgrund seiner Abstammung
und/oder auf Lebenszeit nach bestimmten traditionellen Riten zur Herrschaft erwählt ist.
Ein Monarch muss also nicht vom Volk durch Wahlen gewählt werden und kann zudem auch nicht seines
Amtes enthoben werden. Seine Herrschaft endet erst mit seinem Tode. Oft ist die Herrschaft des Monarchen in einer
Legitimation Gottes begründet.
Monarchien kannte man schon im alten Ägypten mit den Pharaonen, die vom Volk als Götter verehrt wurden.
Es gibt verschiedene Formen von Monarchien. Unter einer Erbmonarchie versteht man eine Monarchie, in der
die Thronfolge an einen Nachkommen des Monarchen vererbt wird. Bei der
Wahlmonarchie dagegen wird der neue Monarch nicht durch die Erbfolge, sondern durch eine Wahl bestimmt.
Zudem kann man Monarchien noch in beschränkte und unbeschränkte Monarchien unterteilen. Zu den unbeschränkten Monarchien gehören
die Despotie, Absolute Monarchie, Autokratie und Lehnsmonarchie. Zu den beschränken Monarchien gehören die ständische Monarchie,
repräsentative Monarchie, plebiszitäre Monarchie, konstitutionelle Monarchie und parlamentarische Monarchie.
|